Im Januar 2010 wurde die erste „Praxis ohne Grenzen“ für die Region Bad Segeberg durch den Facharzt für Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde Dr. med. Uwe Denker eröffnet.
Es ist ein Erfolgsmodell für Schleswig-Holstein geworden und ein neuer Weg in der Versorgung mittelloser Kranker auf dem flachen Land. Diese Modellpraxis ist inzwischen international bekannt.
Die Praxis ohne Kasse wird einmal in der Woche am Mittwoch von 15 bis 17 Uhr geöffnet. Sie ist offen für mittellose Patienten ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Die Sprechstunde halten fünf versierte Familienärzte im Wechsel ab.
Seine Armut muss niemand mit einem „Armutszeugnis“ nachweisen. Es gibt keine Diskriminierung.
Helfen Sie uns durch eine Spende.
Praxis ohne Grenzen – Segeberg e. V.
Spendenkonto bei der VR Bank zwischen den Meeren.
IBAN: DE45 2139 000 8000 2322 137
Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter stehen in Bad Segeberg bei Bedarf zur Verfügung.
Wer in Not ist, dem wird nach christlich-diakonischen Grundsätzen geholfen.
Während der Sprechstunden ist die Praxis unter der Telefonnummer 04551 955 027 zu erreichen.
Achtung!
Eine schleichende Katastrophe wird nicht wahrgenommen!
ca. 800 000 Menschen in Deutschland sind betroffen!
Wir geben Katastrophenalarm!
Krankheit macht arm, Armut macht krank!
Wir appellieren an Politik und Krankenkassen:
Schafft einen „Rettungsschirm“ und eine Härtefallregelung für in Not geratene Kranke!
10 Thesen der „Praxen ohne Grenzen“:
- 1. Schafft durch einen Solidarbeitrag aller Bürger und aller Krankenkassen und durch Steuern (finanzielle Unterstützung aus dem Steuer-Transfersystem, einer Finanztransaktionssteuer) eine „Grundversicherung für Alle mit einkommensabhängigen Beiträgen
und der Möglichkeit der privaten Zusatzversicherung. - 2. Mindert den Zins auf ausstehende Krankenkassenbeiträge!
(Ist im Juni 2013 unzureichend erfolgt) - 3. Gebt bei Beitragsschulden an mittellose Kranke ein in kleinen, angepassten Beiträgen rückzahlbares „Patientendarlehen“ als Entschuldungs- oder Überbrückungshilfe, gespeist aus einem
„Altschuldentilgungsfond“ oder „Solidaritäts- bzw. Rettungsfond“.
(Ein Gesetz zur Beitragsentschuldung hat im August 2013 den Bundestag und Bundesrat passiert). Das reicht nicht aus! Ein Beitragsentschuldungsfolgegesetz ist erforderlich! - 4. Schafft „Clearingstellen“, die „anonyme Krankenscheine“ für nichtversicherte Kranke ausstellen (Beispiel Hamburg).
- Schafft die „Kassengebühr“ (fälschlich „Praxisgebühr“) ab!
(Ist ab 1. Januar 2013 geschehen!)
(Kostenintensive Nachforderungen für 2009 ! sind angelaufen!) - Senkt oder beseitigt die Mehrwertsteuer auf Medikamente,
Heil- und Hilfsmittel ( + 19%!) auf einen EU-einheitlichen, niedrigeren Satz! - Befreit Mittellose von Zuzahlungen für Medikamente, Heil-und Hilfsmittel.
- Schafft eine kostenfreie Krankenversicherung für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder!
- Gebt auch den über 55-Jährigen Nichtversicherten die Möglichkeit sich wieder gegen Krankheit zu versichern (Notfalltarif).
- Schafft für den Notfall einen Krankenhauszugang
für nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Kranke
Autor: Dr. med. Uwe Denker, Familienarzt,
Gründer der ersten „Praxis ohne Grenzen“ Deutschlands 16.03.2015
(Bei Textübername Quellenangabe erforderlich!)